Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2014 - L 8 AY 48/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,101471
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2014 - L 8 AY 48/14 B (https://dejure.org/2014,101471)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.12.2014 - L 8 AY 48/14 B (https://dejure.org/2014,101471)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Dezember 2014 - L 8 AY 48/14 B (https://dejure.org/2014,101471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,101471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2014 - L 8 AY 48/14
    Der Beklagte hat mit dem genannten Ausgangsbescheid - entsprechend seiner Praxis - lediglich Leistungen "für den Monat 6/2007" gewährt, so dass sich der Gegenstand des Rechtsstreit nicht zukunftsoffen auf unbestimmte Dauer erstreckt hat (vgl. zur Gewährung von Leistungen nach AsylbLG durch einen sog. Dauerverwaltungsakt BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R - juris Rn. 13).

    Für die Beurteilung, ob eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer vorgelegen hat, ist auf die gesamte Aufenthaltsdauer in Deutschland abzustellen (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R - juris Rn. 40).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2014 - L 8 AY 48/14
    Der Kläger begehrt mit seiner kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abse. 1 und 4 SGG) gegen die Leistungsbewilligung nach § 3 AsylbLG für die Zeit von Januar 2011 bis Oktober 2012, bewilligt durch (schriftliche) Bescheide vom 27. Dezember 2010 ("für den Monat 12/2010" und "1/2011"), 1. Februar 2011 ("für den Monat 2/2011"), 23. Februar 2011 ("für den Monat 3/2011"), 25. Mai 2011 ("für den Monat 6/2011"), 27. Oktober 2011 ("für den Monat 10/2011" und "11/2011"), 30. November 2011 ("für den Monat 12/2011"), 26. Juli 2012 ("für den Monat 8/2012") und 26. September 2012 ("für den Monat 10/2012") sowie gegen die nicht schriftlichen Bewilligungsentscheidungen (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 11/07 R - juris Rn. 10) des beklagten Landkreises durch Erbringung der Leistungen für die Monate April, Mai, Juli, August, September 2011, Januar bis Juli 2012 und September 2012, jeweils in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Oktober 2012 (§ 95 SGG) eine Leistungsgewährung nach § 2 Abs. 1 AsylbLG, hilfsweise gemäß § 3 AsylbLG nach der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) für die Monate vor August 2012, die nach Auffassung des Beklagten bereits durch die genannten schriftlichen Bescheide bestandskräftig geregelt sind.
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2014 - L 8 AY 48/14
    Insoweit ist es höchstrichterlich geklärt, dass die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts an den Adressaten auch dann für seine Wirksamkeit und den Beginn von Rechtsbehelfsfristen genügt, wenn für das Verwaltungsverfahren ein Bevollmächtigter bestellt war (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35/96 - juris Rn. 27 ff.).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2014 - L 8 AY 48/14
    Der Kläger begehrt mit seiner kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abse. 1 und 4 SGG) gegen die Leistungsbewilligung nach § 3 AsylbLG für die Zeit von Januar 2011 bis Oktober 2012, bewilligt durch (schriftliche) Bescheide vom 27. Dezember 2010 ("für den Monat 12/2010" und "1/2011"), 1. Februar 2011 ("für den Monat 2/2011"), 23. Februar 2011 ("für den Monat 3/2011"), 25. Mai 2011 ("für den Monat 6/2011"), 27. Oktober 2011 ("für den Monat 10/2011" und "11/2011"), 30. November 2011 ("für den Monat 12/2011"), 26. Juli 2012 ("für den Monat 8/2012") und 26. September 2012 ("für den Monat 10/2012") sowie gegen die nicht schriftlichen Bewilligungsentscheidungen (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 11/07 R - juris Rn. 10) des beklagten Landkreises durch Erbringung der Leistungen für die Monate April, Mai, Juli, August, September 2011, Januar bis Juli 2012 und September 2012, jeweils in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Oktober 2012 (§ 95 SGG) eine Leistungsgewährung nach § 2 Abs. 1 AsylbLG, hilfsweise gemäß § 3 AsylbLG nach der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) für die Monate vor August 2012, die nach Auffassung des Beklagten bereits durch die genannten schriftlichen Bescheide bestandskräftig geregelt sind.
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R

    Asylbewerberleistung - Analog-Leistung nach § 2 AsylbLG - Vorbezugszeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2014 - L 8 AY 48/14
    Eine Beeinflussung der Aufenthaltsdauer liegt bereits dann vor, wenn bei generell-abstrakter Betrachtungsweise das rechtsmissbräuchliche Verhalten typischerweise die Aufenthaltsdauer verlängern kann, es sei denn, eine etwaige Ausreisepflicht des betroffenen Ausländers hätte unabhängig von seinem Verhalten in dem gesamten Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Rechtsmissbrauchs nicht vollzogen werden können (BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 AY 1/08 R - Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2009 - L 11 AY 93/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2014 - L 8 AY 48/14
    Hierzu hat das hiesige Gericht bereits mit Beschluss vom 16. März 2009 (- L 11 AY 93/08 ER -) ausgeführt, dass der Kläger "vorsätzlich über seine Identität (Namen und Staatsangehörigkeit) bei der Einreise in die Bundesrepublik im Jahre 1997 getäuscht hat, mit dem Ziel der Beeinflussung der Aufenthaltsdauer und mit derselben Intention unter Aufrechterhaltung der unrichtigen Personalien und Staatsangehörigkeit ein Asylverfahren für sich beansprucht hat." Auch nach Auffassung des Senats wird der Identitätstäuschung des Klägers ein solches Gewicht beizumessen sein, dass ein Ausschluss von Analogleistungen aller Voraussicht nach gerechtfertigt sein wird, weil der Kläger über einen Zeitraum von ca. 9 Jahren die Identitätstäuschung aufrechterhalten und bei der Identitätsfeststellung trotz Aufnahme in ein Modellprojekt und Vorführung bei diversen Botschaften nicht mitgewirkt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht